Unser Service für Ihre eigenen Lobbyarbeit:

Krankenhausreform & Schmerzversorgung:  Quo-Vadis ?

 

Das neue Krankenhausreformanpassungsgesetz (KHAG) ist im März 2026 vom Deutschen Bundestag und Bundesrat final beschlossen worden.

 

Was ist beschlossen? Was ist zu tun?

– Fakten, Tipps, Fragen & Antworten –

 

Informieren Sie sich, was nun für Sie in der interdisziplinären multimodalen stationären Schmerztherapie relevant ist und worauf Sie sowie auch Ihre Krankenhausverwaltungen/Geschäftsführungen achten müssen. 

 

Erfahren Sie in unserem Pdf-Foliensatz, was im neuen Gesetz der Krankenhausreform drinsteht, welche Fristen gelten, was zu tun ist und was dies für die Schmerzmedizin konkret bedeutet; Pdf-Download hier

 

Wir bleiben am Thema dran, teilen auch Sie uns gerne an isenberg@schmerzgesellschaft.de die weiteren Entwicklungen in Ihren Häusern mit.

 

Eine eigene Leistungsgruppe Schmerz bleibt zur guten Umsetzung der Krankenhausreform für die Schmerztherapie auch in Zukunft nötig, dafür setzen wir uns weiter aktiv ein!

Anbei weitere Unterlagen, die auch Sie diesbezüglich nutzen können:

  1. Unser Fachstellungnahe als Anlage zu Ihren Schreiben; pdf-download hier
  2. Muster-Anschreiben an Ihre Landesministerien, Landeskrankenhausgesellschaften, Abgeordnete u.a.; Word-Download hier
  3. Musterpressemitteilung zur Krankenhausreform; Word-Download hier
  4. Adresssammlung für Ihre Anschreiben per Briefpost; Word-Download hier