Arzt für „Spezielle Schmerztherapie“

Zur Verbesserung der medizinischen Behandlung von chronisch schmerzkranken Patienten hat der Deutsche Ärztetag am 8.6.1996 die Zusatzbezeichnung „Spezielle Schmerztherapie“ eingeführt. Sie umfasst Verfahren und Techniken, welche die Schmerzweiterleitung auf der körperlichen Seite verringern oder stoppen (z.B. Medikamente, Spritzen, Nervenblockaden). Um die Zusatzbezeichnung zu führen, muss ein Arzt über eine Facharztanerkennung verfügen und eine mindestens einjährige Weiterbildung absolvieren.

Im Rahmen der Weiterbildung erwirbt er theoretische Kenntnisse und praktische Fertigkeiten in der Diagnostik und der Therapie chronischer Schmerzzustände. Am Ende der Weiterbildung legt er vor der jeweiligen Ärztekammer eine Prüfung ab.
 

Mit bestem Dank an den Autor Stephan Panning