Berlin, 17. Juni 2021. Die 94. GMK (Gesundheitsministerkonferenz der Länder) hat gestern am 16. Juni 2021 getagt und unter TOP 12.4 „Schmerzmedizinische Versorgung“ einstimmig wie folgt beschlossen:
Die Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und Senatoren für Gesundheit beauftragen die AOLG (Anmerkung: Leiter der Gesundheitsabteilungen der Länder), im Hinblick auf eine Evaluation der Umsetzung des GMK-Beschlusses zu TOP 9.1 der 88. GMK (2015), das Ergebnis der Länderumfrage der Deutschen Schmerzgesellschaft auszuwerten und ggfs. eine ergänzende Erhebung auf Länderebene durchzuführen. Hierüber ist der GMK 2022 zu berichten.
Vgl. www.gmkonline.de/Beschluesse.html=
„Wir begrüßen, dass die Gesundheitsminister der Länder beschlossen haben, sich der Stärkung der schmerztherapeutischen Versorgung erneut im Detail anzunehmen und dazu den „alten“ Beschluss der 88. GMK von vor rund sechs Jahren zu evaluieren sowie in 2022 den Stand der Umsetzung im Detail zu beraten“, so apl. Prof. Dr. Winfried Meißner, Präsident der Deutschen Schmerzgesellschaft e.V. „Unsere Länderumfrage zum Stand der Umsetzung der von der GMK in 2015 bereits beschlossenen Maßnahmen zeigt vielfältige Handlungsmöglichkeiten, aber auch große Defizite“, so Meißner weiter.
Folgende prioritäre Handlungsfelder hat die Deutsche Schmerzgesellschaft e.V. bei der Abfrage der bisher eingeleiteten Maßnahmen der Länder und des Bundes als Fortentwicklungsbedarf für die nächsten Jahre identifiziert:
a) Nachwuchsförderung in der Schmerzmedizin als Grundlage zukünftiger Patientenversorgung sichern!
- Finanzierung von Weiterbildungsstellen (Spezielle Schmerztherapie) in ambulanten Praxen sowie Kliniken, analog zur Allgemeinmedizin
- Sicherstellung von Schmerzversorgung bei Praxisnachfolge. Ansonsten fehlt es sowohl an Therapeuten für die Patientenversorgung als auch an weiterbildungsbefugten Experten für die Nachwuchsarbeit.
b) Stationäre und ambulante Schmerzversorgung gewährleisten
Rund sechs Jahre nach dem „Schmerz-Beschluss“ der 88. GMK sollte dieser von der GMK evaluiert werden und Taten folgen:
- Im Rahmen der Landeskrankenhausplanung sollten Schmerzbetten oder aber an schmerzspezifischen OPS-Prozeduren definierte Ressourcen der teilstationären und stationären Versorgung explizit ausgewiesen und sichergestellt werden, dass in den Kliniken eine interdisziplinäre, multimodale Versorgung stattfindet und diese mit der ambulanten Nachbehandlung verschränkt ist.
- Kriterien für MDK-Prüfungen sollten weiter präzisiert, verlässlich ausgestaltet und vor allem einheitlich angewendet werden.
- Ambulante Schmerzversorgung im Rahmen der Bedarfsplanung über Kassenärztliche Vereinigungen sicherstellen, auch bei Nachbesetzung von Arztpraxen.
- Stärkung der abgestuften Versorgung: Die gemeinsamen Landesgremien nach §90 a SGB V sollten sich systematisch in den Bundesländern zur Verbesserung der sektorübergreifenden Schmerztherapie beraten.
c) Qualität verbessern, Umsetzung G-BA-Beschluss sicherstellen!
Erstmals hat der G-BA auf Initiative der Patientenvertretung und mit Beratung der Deutschen Schmerzgesellschaft e.V. am 17. September 2020 beschlossen, dass Krankenhäuser und ambulant Operierende ein Konzept zum Akutschmerzmanagement als Bestandteil ihres internen Qualitätsmanagements etablieren müssen.
- Nötig ist zügiges Umsetzen und Kontrolle der Umsetzung/Ergebnisse des Beschlusses des G-BA vom 17.09.2020.
- Mittelfristig müssen Qualitätsindikatoren auch für Schmerz eingeführt werden, die Patientenperspektive ist dabei zu berücksichtigen.
Hintergrundmaterial
Empfehlungen der Deutschen Schmerzgesellschaft für die nächsten Jahre und Zusammenfassung der Antworten der Länderumfrage zur Umsetzung des Beschlusses der 88. GMK
www.schmerzgesellschaft.de/fileadmin/pdf/3_Empfehlungen-Aktionstag_gegen_den_Schmerz2021-final.pdf
Und hier der Link zu den Originalantworten der Länder aufgrund unserer Umfrage:
ncl.dgss.org/index.php/s/fmtn2Tft4tXkEGj
Alter Beschlusstext der 88. GMK aus 2015:
www.gmkonline.de/Beschluesse.html
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