< Projekt PAIN2020: Handeln, bevor Schmerzen chronisch werden
22.10.2019 11:29 Alter: 5 yrs
Kategorie: Stellungnahmen

Indikator zur Qualität des Schmerzmanagements in stationären Pflegeeinrichtungen muss wegen fachlicher Mängel sofort ausgesetzt werden


Die Deutsche Schmerzgesellschaft e.V. und die „Fachgruppe Pflegeexpert/in Schmerz“ des Deutschen Berufsverbandes für Pflegeberufe e.V. fordern die umgehende Aussetzung des Indikators 3.4 „Aktualität der Schmerzeinschätzung“ im Rahmen der Darstellung der Ergebnisqualität stationärer Pflegeeinrichtungen, weil er nicht dem Stand der Forschung und Wissenschaft entspricht und zu negativen Folgen für die Pflegebedürftigen führen kann. Der genannte Indikator bedarf einer grundlegenden Überarbeitung auf der Basis der aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnisse, um den Bedürfnissen der Pflegebedürftigen gerecht zu werden und die Qualität der pflegerischen Arbeit korrekt abzubilden.

Darüber hinaus müssen auch die Punkte 11.1. bis 11.3 der externen Qualitätsprüfung von stationären Pflegeeinrichtungen dringlich überarbeitet werden, da sie ebenfalls nicht dem aktuellen Stand der Wissenschaft entsprechen und zu negativen Auswirkungen, insbesondere für Pflegebedürftige mit chronischen Schmerzen, führen können.

Hintergrund

Seit dem 1. Oktober 2019 sind alle stationären Pflegeeinrichtungen dazu verpflichtet, strukturiert Daten zu definierten Indikatoren der Pflegequalität zu erheben und an eine übergeordnete Stelle zu übermitteln. Darüber hinaus gibt es weiterhin die externen Qualitätsprüfungen durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherungen (MDK). Die Indikatordaten und die Ergebnisse der externen Qualitätsprüfung werden durch die Pflegekassen veröffentlicht und sollen Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen Auskunft über die Qualität der stationären Pflegeeinrichtung geben. Das neue Verfahren basiert auf den ‚Maßstäben und Grundsätzen für die Qualität, die Qualitätssicherung und -darstellung sowie für die Entwicklung eines einrichtungsinternen Qualitätsmanagements nach § 113 SGB XI in der vollstationären Pflege‘.

Einziger Schmerzindikator ist fehlerhaft: Ohne Selbstauskunft kann keine Schmerzintensität ermittelt werden

Die Qualität des Schmerzmanagements in stationären Pflegeeinrichtungen wird über den Indikator 3.4 „Aktualität der Schmerzeinschätzung“ erhoben. Gefordert wird darin, dass für alle von Schmerzen betroffene BewohnerInnen der stationären Pflegeeinrichtungen Angaben zur Schmerzintensität und zur Schmerzlokalisation vorliegen müssen. Diese Anforderung ist bei einem größeren Anteil der BewohnerInnen von Pflegeeinrichtungen auch bei bester Pflegequalität nicht umsetzbar.

Dies betrifft BewohnerInnen, die zum Beispiel aufgrund von demenziellen Erkrankungen wie der Alzheimer-Krankheit oder Behinderungen selbst keine Auskunft zu ihren Schmerzen geben können. Ohne die Selbstauskunft des Betroffenen ist es jedoch ausgeschlossen, die Schmerzintensität zu bestimmen. Die Schmerzlokalisation kann, wenn überhaupt, nur indirekt und mit einem gewissen Unsicherheitsgrad bestimmt werden. Eine bei diesen BewohnerInnen durchzuführende sogenannte Fremdeinschätzung ermittelt Verhaltensweisen die häufig mit Schmerzen in Zusammenhang stehen und gibt damit Hinweise auf mögliche vorhandene Schmerzen. Mithilfe dieser Instrumente kann aber nicht auf eine bestimmte Schmerzstärke geschlossen werden.

Wenn bei dieser bedeutsamen BewohnerInnengruppe dennoch versucht wird, die Schmerzintensität zu bestimmen, führt dies unweigerlich zu Fehleinschätzungen. Dies kann die Über-, Unter- oder Fehlversorgung der BewohnerIn nach sich ziehen und damit unerwünschte, negative Konsequenzen haben.

Es ist daher dringend erforderlich, die Erhebung dieses Indikators auszusetzen, um eine fehlerhafte BewohnerInnenversorgung zu vermeiden. Die erforderliche Überarbeitung des Indikators muss sich nach der AWMF S3-Leitlinie „Schmerzassessment bei älteren Menschen in der vollstationären Altenhilfe“ richten, die unter Federführung der Deutschen Schmerzgesellschaft und unter Beteiligung zahlreicher weiterer Fachgesellschaften erarbeitet wurde.

Schmerzbezogene Indikatorenerhebung setzt falschen Endpunkt: Schmerzfreiheit durch Medikamente ist kein geeignetes Versorgungsziel bei chronischen Schmerzen

Der „Erhebungsbogen zur Erfassung von Versorgungsergebnissen der stationären Langzeitpflege“ behandelt das Schmerzmanagement in Abschnitt 11. Dort wird gefordert, dass Pflegeeinrichtungen bei BewohnerInnen mit „länger andauernden“ Schmerzen dafür sorgen müssen, dass diese durch „eine medikamentöse Schmerzbehandlung schmerzfrei“ sind.

Es ist davon auszugehen, dass ein großer Anteil der von Schmerzen betroffenen BewohnerInnen in stationären Pflegeeinrichtungen chronische Schmerzen hat, oft auf der Basis anderer zu Grunde liegender Erkrankung (s.g. sekundäre chronische Schmerzen). Dies konnte inzwischen in zahlreichen Forschungsarbeiten dargelegt werden. Schmerzfreiheit ist für diese Betroffenen zwar wünschenswert, aber in vielen Fällen nicht erreichbar. Im Mittelpunkt des Schmerzmanagements steht stattdessen gemäß den aktuellen wissenschaftlichen Leitlinien die Minimierung von Schmerzen und der Erhalt von Lebensqualität, Alltagsfunktionen und sozialer Teilhabe. Medikamentöse Interventionen sind bei chronischen Schmerzen nur ein Teil des Schmerzmanagementkonzeptes. Ebenso wichtig sind beispielsweise physiotherapeutische und psychotherapeutische Interventionen, aber auch zahlreiche andere nicht medikamentöse Maßnahmen sowie die Patientenedukation. Entsprechende Interventionen sind unter anderem im „Nationalen Expertenstandard für das Schmerzmanagement in der Pflege bei chronischen Schmerzen“ dargestellt. Eine Konzentration auf Schmerzfreiheit sowie auf die medikamentöse Therapie kann für von chronischen Schmerzen betroffene Personen negative Konsequenzen haben.

Die Erhebungsvorschriften laufen daher den aktuellen Erkenntnissen zum Management chronischer Schmerzen zuwider. Die Fokussierung auf die Schmerzfreiheit und die medikamentöse Behandlung müssen unbedingt aufgegeben werden. Bis eine neue Erhebungsvorschrift formuliert wurde, ist es geboten, die aktuellen Prüfungen auszusetzen, um keine negativen Folgen für die BewohnerInnen von stationären Pflegeeinrichtungen hervorzurufen.

Gutes Schmerzmanagement wird abgewertet, falsches Schmerzmanagement wird belohnt

Der genannte Indikator und die Erhebungsvorschriften führen dazu, dass fehlerhafte Vorgehensweisen im Schmerzmanagement bei BewohnerInnen stationärer Pflegeeinrichtungen gefördert werden. Pflegeeinrichtungen, die sich hingegen an die wissenschaftlichen Leitlinien zum Schmerzmanagement und die Nationalen Expertenstandards zum pflegerischen Schmerzmanagement (www.dnqp.de) halten, müssen unter den aktuellen Voraussetzungen mit negativen Prüfergebnissen rechnen. Dieser Zustand ist unhaltbar. Im Interesse der Bewohnerinnen und Bewohner sowie der Pflegefachkräfte, TherapeutInnen und der behandelnden Ärztinnen und Ärzte ist es daher dringend geboten, den fehlerhaften Indikator und die fehlerhaften Erhebungsvorschriften sofort auszusetzen und umgehend eine Überarbeitung in die Wege zu leiten.

Expertise der Schmerzexperten einbeziehen

Die Deutsche Schmerzgesellschaft sowie die „Fachgruppe Pflegeexpert/in Schmerz“ des Deutschen Berufsverbandes für Pflegeberufe e.V. bringen ihre Expertise gerne in die zukünftige Überarbeitung des Qualitätsindikators und der Prüfvorschriften ein und bedauern, nicht bereits im Vorfeld der nun veröffentlichten Fassung konsultiert worden zu sein.

Vorstand der Deutschen Schmerzgesellschaft

Arbeitskreis Schmerz und Alter der Deutschen Schmerzgesellschaft

Arbeitskreis Krankenpflege der Deutschen Schmerzgesellschaft

Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe e.V.

Fachgruppe Pflegeexpert/in Schmerz des Deutschen Berufsverbandes für Pflegeberufe e.V.

Für Rückfragen steht zur Verfügung:

Professor Dr. Thomas Fischer, Sprecher des Arbeitskreises Schmerz und Alter der Deutschen Schmerzgesellschaft, Thomas.Fischer@ehs-dresden.de

Kontakt:

Deutsche Schmerzgesellschaft e. V.

Geschäftsführer Thomas Isenberg

Alt-Moabit 101b

10559 Berlin

info@schmerzgesellschaft.de