Schmerzmedizin als neue Leistungsgruppen bei der Krankenhausreform aufnehmen!
Bund und Länder müssen in der zukünftigen Leistungsgruppen-Rechtsverordnung der Krankenhausreform dringend für die Schmerzmedizin eine eigene Leistungsgruppe vorlegen, ansonsten wird die ohnehin schon lückenhafte schmerzmedizinische Versorgung in Deutschland massiv ausgedünnt.
Das fachpolitische Forderungspapier zur Einführung einer Leistungsgruppe Schmerzmedizin in der Krankenhausreform der Deutschen Schmerzgesellschaft gemeinsam mit dem im Papier aufgeführten Organisationen erarbeitet hat, wird offiziell unterstützt von der / von dem:
- Deutsche Schmerzgesellschaft e.V.
- Berufsverband der Ärzte und Psychologischen Psychotherapeuten in der Schmerz- und Palliativmedizin in Deutschland – BVSD e.V.
- Berufsverband für Physikalische und Rehabilitative Medizin (BVPRM)
- Arbeitsgemeinschaft nicht operativer orthopädischer Akutkliniken (ANOA)
- Interdisziplinären Gesellschaft für Orthopädische Schmerzmedizin (IGOST)
- Deutschen Gesellschaft für Radioonkologie (DEGRO)
- Deutsche Migräne- und Kopfschmerzgesellschaft e.V. (DMKG)
- Berufsverband Deutscher Anästhesistinnen und Anästhesisten (BDA)
- Deutschen Gesellschaft für Anästhesie und Intensivmedizin (DGAI)
Vorschlag einer neuen Leistungsgruppe Schmerzmedizin, inkl. Tabelle der Qualitätskriterien
Der Vorschlag einer Leistungsgruppe Schmerzmedizin mit konkreten Qualitätskriterien ist beim Bundesgesundheitsministerium, allen Landesgesundheitsministerien sowie bei allen Verbänden des neu geschaffenen Leistungsgruppenausschuss eingereicht. Jetzt kommt es drauf an, dass dieser entsprechend die Beratungen aufnimmt und die zukünftige Rechtsverordnung vom Bundesgesundheitsministerium vorgelegt und von den Ländern ebenfalls beschlossen oder notfalls korrigiert wird.
Hintergrund:
Goldstandard der Therapie chronisch Schmerzerkrankter ist in den Kliniken ist die Interdisziplinäre Multimodale Schmerztherapie (IMST), die in der OPS 8-918 u. 8-91c bereits regelmäßig normiert und auch durch den Medizinischen Dienst geprüft wird.
Leider gefährdet die Krankenhausreform diese bereits qualitativ auf hohem Niveau stattfindende Schmerzmedizin, ohne zu einer Qualitätsverbesserung in der Schmerzmedizin beizutragen.
Durch das Fehlen einer eigen Leistungsgruppe droht, die Schmerztherapie in Deutschland de-facto unterzugehen, denn bisher ist in der Krankenhausreform für die Schmerztherapie noch keine eigene Leistungsgruppe vorgesehen.
Eine Zuordnung zu anderen Leistungsgruppen (z.B. Allgemeine Innere Medizin, Neurologie, Neurochirurgie,Orthopädie, Intensivmedizin) fordert vielfältige und fachfremde Mindestvoraussetzungen, die von Schmerzkliniken meist nicht erfüllt werden können und zudem fachlich auch nicht erforderlich wären. Werden die Mindestvoraussetzungen der Leistungsgruppen nicht erfüllt, ist nach § 8 Abs. 4 KHEntgG ein Abrechnungsverbot vorgesehen. Ohne eine spezifische Abbildung in einer eigenen Leistungsgruppe werden die Auswirkungen des KHVVG auf die Schmerzmedizin daher katastrophal sein!
Eine eigene Leistungsgruppe zur Abbildung der Schmerzmedizin wären bei einer Umsetzung des KHVVG also zwingend erforderlich, um
- solche „Abrechnungsverbote“ zu verhindern
- passende Qualitätsanforderungen für die Leistungsgruppe zu definieren,
- Vorhaltebudgets einzurichten
- eine Planungssicherheit für die Abrechnung der zu erbringenden Leistungen herzustellen, neben auch einer klaren schmerztherapeutischen Standortplanung, u.a. in der Krankenhausplanung der Länder.
In einer Fachstellungnahme (vgl. Anlage), die auch dem BMG, ALLEN Landesgesundheitsministerien, dem GKV-Spitzenverband sowie allen weiteren am gemäß § 135e SGB V definierten „Leistungsgruppenausschuss“ mitwirkenden Akteuren vorliegt, schlägt die Deutsche Schmerzgesellschaft e.V gemeinsam dem Berufsverband der Ärzte und Psychologischen Psychotherapeuten in der Schmerz- und Palliativmedizin in Deutschland e.V. (BVSD), der Arbeitsgemeinschaft nicht-operativer orthopädischer manualmedizinischer Akutkliniken e.V. (ANOA) und dem Berufsverband für Physikalische und Rehabilitative Medizin (BVPRM)deshalb vor, eine eigene Leistungsgruppe Schmerzmedizin einzuführen und legt ihrer umfassenden Fachstellungnahme gemeinsam mit drei Partnerverbänden auch entsprechende konkrete Qualitätskriterien (vgl. Anlage, dort insbesondere Tabelle Seite 4) vor.
Nun kommt es darauf an, dass die von der Bundesregierung vorzulegende zukünftige Leistungsgruppen Rechtsverordnung, die zustimmungspflichtig seitens der Bundesländer ist, eine eigene Leistungsgruppe Schmerzmedizin einführt.
Etwa 23 Mio. Deutsche (28 %) berichten über chronische Schmerzen, 95 % davon über chronische Schmerzen, die nicht durch Tumorerkrankungen bedingt sind. Legt man die „Messlatte“ der Beeinträchtigung durch die Schmerzen zugrunde, so erfüllen 6 Mio. Deutsche die Kriterien eines chronischen, nicht tumorbedingten, beeinträchtigenden Schmerzes. Die Zahl chronischer, nicht tumorbedingter Schmerzen mit starker Beeinträchtigung und assoziierten psychischen Beeinträchtigungen (Schmerzkrankheit) liegt bei 2,2 Mio. Deutschen.